1. ALLGEMEINES
Für alle Vertragsbeziehungen zwischen Rene Halper(GreenMobil) - einerseits und deren Kunden (sowie deren Rechtsnachfolger) andererseits gelten ausschließlich die nachstehenden Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht; von dieser Vertragsbestimmung (dass mündliche Nebenabreden nicht gelten) kann mündlich nicht abgegangen werden. Außendienstmitarbeiter sind grundsätzlich nicht befugt, rechtsverbindliche Vereinbarungen für Rene Halper(GreenMobil) zu treffen. Insbesondere gilt das Anbot erst dann als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung oder die Lieferung erfolgte.
2. ANGEBOTE UND PREISE
gelten in allen Teilen freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab unseren Betriebsstätten bzw. Außenlagern: Abholungs- und Versendungskosten von dort ab gehen zu Lasten des Käufers. Sollten sich nach Vertragsabschluß in den Preisgrundlagen Änderungen ergeben, so behalten wir uns eine Anpassung der Preise vor. Für die gesetzlichen Entsorgungskosten der Waren und der Verpackungen hat der Käufer selbst Sorge zu tragen, sofern die Gebühr nicht extra verrechnet wird; eine substituierte Haftung wird dafür ausgeschlossen.
3. Leih-Roller und andere Geräte und Teile für Probefahrten
werden nur zur Ansicht überlassen, auch wenn dafür ein Entgelt oder eine Schutzgebühr entrichtet wird, und müssen innerhalb 2 Wochen zurückgestellt werden.
4. LIEFERFRISTEN
sind in keinem Fall Fixfristen. Für deren genaue Einhaltung übernehmen wir keine Gewähr. Wir sind berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz von unserer Lieferverpflichtung zurückzutreten, wenn uns die Einhaltung der Lieferfristen nicht möglich ist. Wir sind berechtigt, die Lieferung auch in Teilen vorzunehmen.
5. Vertragsaufhebung
Wünscht ein Kunde nachträglich die Aufhebung des verbindlich erteilten Auftrags, ohne daß ihm ein entsprechender Rechtsanspruch nach dem Vertrag, den vorliegenden AGB oder dem Gesetz zusteht, entscheiden wir in freiem Ermessen, ob wir diesem Wunsch zustimmen. Wird die Zustimmung durch uns erteilt, sind wir auch ohne gesonderte ausdrückliche Absprache berechtigt, als Pauschale für die Nichtdurchführung des Vertrages einen Betrag in Höhe von 20% der Auftragssumme zu verlangen.
6. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Soweit einem Verbraucher bei einem Geschäft mit uns durch gesetzliche Regelung ein Widerrufsrecht eingeräumt ist, bleibt dieses durch die vorliegende AGB unberührt.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen wiederrufen oder die erhaltene Ware durch Rückgabe zurückgeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Zurückgabe.
Er hat außerdem dann für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten.
7. Beschaffenheit der Fahrzeuge, Veränderungen
Die von uns gelieferten Fahrzeuge sind für die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr geeignet, sofern dem Auftrag nicht ein besonderer Verwendungszweck zugrunde liegt. Im letzteren Fall muß das Fahrzeug die für den besonderen Verwendungszweck erforderliche Beschaffenheit aufweisen, kann aber dadurch die Eignung für die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr verlieren.
Ist die Verwendung als Wettbewerbsfahrzeug vorgesehen, führen die dafür notwendigen Veränderungen zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis, darüber hinaus auch zur erheblichen Herabsetzung der Haltbarkeitsdauer diverser Fahrzeugteile und unter Umständen auch zum Erlöschen der Garantie. Dies kann auch zu Folgeschäden an anderen Fahrzeugteilen führen, für die wir nur nach Maßgabe der Ziff. 15 haften.
Dies gilt entsprechend bei einem Auftrag zum Umbau bzw. zur Veränderung eines Kundenfahrzeugs, insbesondere, wenn auf Wunsch des Kunden Tuningteile Verwendung finden.
Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge ist die durch die bisherige Nutzung bedingte geänderte Beschaffenheit - insbesondere Verschleiß - zu berücksichtigen
8. Beschaffenheit / Eigenschaften von Fahrzeugteilen
Wir haben grundsätzlich keinen Einfluß auf die TÜV-Zulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) von Fahrzeugteilen. Deshalb sind TÜV-Zulassung sowie ABE auch nur dann von uns vertraglich geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist. Der Einbau von Teilen, die nicht über TÜV-Zulassung oder ABE verfügen, kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Eine diesbezügliche Überprüfung ist nicht Bestandteil unserer vertraglichen Verpflichtungen beim Kauf oder Einbau von Fahrzeugteilen, sondern bedarf einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung.
9. VERSAND
Mit der Übergabe an die Post, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Spediteur bzw.den Kunden über. Lieferungen gelten im Zweifel als unbeschädigt übergeben. Transportrisiko für Beschädigungen und Verzögerungen trägt der Kunde bzw.der Spediteur. Auch wenn wir aus Kostengründen die Frachtzahlung teilweise oder ganz übernehmen, bleibt das Risiko beim Kunden. Sendet der Kunde Ware an uns, welche er gar nicht von uns bezogen hat oder deren Bezug durch uns nicht eindeutig feststeht, so ist der Kunde verpflichtet, uns den diesbezüglichen Manipulationsaufwand zu ersetzen. Uns trifft keine Rücksendungs- oder Lagerverpflichtung. Das Risiko trifft den Kunden.
10. Nicht rechtzeitige Abnahme
Nimmt der Kunde das verkaufte Fahrzeug oder Fahrzeugteil nicht ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen. Läßt der Kunde auch diese Frist erfolglos verstreichen, können wir statt der Vertragserfüllung einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% der geschuldeten Vergütung verlangen. Es sei denn, der Kunde weist ausdrücklich nach, daß ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale.
11. Zahlung
Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugteils fällig und in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Entsprechendes gilt für die Vergütung von Umbau-, Änderungs- und Reparaturarbeiten.
12. Eigentumsvorbehalt
Das von uns verkaufte Fahrzeug / Fahrzeugteil bleibt auf jeden Fall bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.
Unser Kunde vor vollständiger Kaufpreiszahlung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Ermächtigung zur Weiterveräußerung berechtigt ist.
13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Fälle, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Klagenfurt.
14. Umfang der Gewährleistung bei Verkauf an einen Verbraucher
Liefern wir an einen Verbraucher, übernehmen wir die volle Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Hinsichtlich der Verjährung wird auf die gesetz. lage.
15. Gewährleistung in sonstigen Fällen
Beim Verkauf neuer Fahrzeuge oder Fahrzeugteile an Nichtverbraucher sowie bei der Durchführung von Arbeiten an Kundenfahrzeugen gilt für die Gewährleistung folgendes:
a) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe des Fahrzeugs bzw. Fahrzeugteils uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Für die Rechtzeitigkeit ist die Absendung entscheidend. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Frist ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
b) Im Verhältnis zu unseren kaufmännischen Kunden gilt §377 HGB.
c) Soweit wir aufgrund von Mängeln zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunden nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung des Kaufpreises bzw. der Vergütung oder auf Rücktritt vom Vertrag.
d) Schadenersatzansprüche kommen nur in Frage, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen der
Ziff.15 vorliegen.
16. Verjährung der Gewährleistungsansprüche
Alle Gewährleistunsansprüche verjähren in einem Jahr. Abweichend hiervon tritt die Verjährung beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oder Fahrzeugteils durch einen Verbraucher erst nach zwei Jahren ein. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach dem gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Fristen gelten auch, wenn Gewährleistung unter den zusätzlichen Voraussetzungen der Ziff. 15 in Form von Schadensersatz beansprucht wird.
17. GELTUNG
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für weitere Abschlüsse, ohne dass auf diese Bedingungen im Einzelfalle ausdrücklich Bezug genommen zu werden braucht.
18. ZUSATZ FÜR EXPORT-AUFTRÄGE
Unsere Angebote werden in der in Österreich gesetzlich geltenden Währung abgegeben. Bei fremden Währungen ist die Umrechnung so vorzunehmen, dass bei einer bankmäßigen Abrechnung inklusive sämtlicher Bankspesen sich der uns zustehende Eurobetrag als Erlös ergibt. Bei Reklamationen, die von uns nicht beurteilt werden können, ist eine urkundliche Bestätigung eines Vertreters der österreichischen Bundesregierung bzw. der Außenstelle der österreichischen Handelskammer erforderlich. Reklamationen für Transportschäden, Diebstahl etc. erkennen wir nicht an. Eventuelle Streitfälle unterliegen dem österreichischen Recht.
19. SONSTIGES
Sollten einzelne Teile dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen aus welchem Grund auch immer ungültig sein, so gelten gleichwohl die übrigen Bestimmungen der Bedingungen. Gemäß Datenschutzgesetz werden jene Daten, die zur Abwicklung der Geschäfte notwendig sind, gespeichert und gesichert. Mit der Zusendung regelmäßiger Druckschriften und Angeboten erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
20. Schadenersatz
a) Wir übernehmen Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
-bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie
-bei Arglist.
b) Bei anderen Pflichtverletzungen leisten wir ebenfalls uneingeschränkten Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Handelt es sich dagegen um einfache Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind folgende Fälle:
aa) Bei Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden; hier übernehmen wir wiederum die uneingeschränkte Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
bb) Darüber hinaus bei Verletzung von Pflichten, die für den Vertrag wesentlich sind, oder wenn aus sonstigen Gründen die Haftung geboten ist, um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden zu vermeiden; dann sind wir aber nur zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die für uns vorhersehbar waren.
c) Darüber hinaus bleiben Ersatzansprüche aus verschuldensunabhängiger Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
d) Liegt keiner der vorstehend unter a) bis c) genannten Fälle vor, ist jeglicher Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.